Kursanmeldung

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Ich melde mich verbindlich zum folgenden Kurs an:

Rückbildung MOTermine ab 11.11.2024

gesetzlich privat
AGB und Teilnahmebedingungen


Vereinbarung zur Teilnahme an einem Rückbildungskurs für gesetzlich Versicherte:
Zwischen Hebamme Anne Schwick (im folgenden Hebamme genannt) und der (online) angemeldeten Kursteilnehmerin (im folgenden Kursteilnehmerin genannt), wird folgendes vereinbart:

Der Kurs Rückbildungsgymnastik umfasst 8 Unterrichtsstunden à 75 Minuten. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Krankenkasse übernimmt die Gebühren nur bis zum 9. Lebensmonat des Kindes.
Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Bei kurzfristiger Kündigung (< 2 Woche) oder Nicht-Teilnahme am Kurs wird der Kursteilnehmerin der gesamte Kurs privat in Rechnung gestellt. Aus welchem Grund die Kündigung oder Nicht-Teilnahme erfolgt ist unerheblich.


Vereinbarung zur Teilnahme an einem Rckbildungskurs für privat Versicherte:
Zwischen Hebamme Anne Schwick (im folgenden Hebamme genannt) und der (online) angemeldeten Kursteilnehmerin(im folgenden Kursteilnehmerin genannt) wird folgendes vereinbart:

Der Rückbildungsgymnastikkurs umfasst 8 Unterrichtsstunden à 75 Minuten (max. 10 Stunden bzw. 600 Minuten werden von von der privaten Krankenversicherung/der Beihilfe erstattet).
Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat.
Die Gebühren richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Bei kurzfristiger Kündigung (< 2 Woche) oder Nicht-Teilnahme am Kurs wird der Kursteilnehmerin der gesamte Kurs privat in Rechnung gestellt. Aus welchem Grund die Kündigung oder Nicht-Teilnahme erfolgt ist unerheblich.

Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.